AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Schwarzer Bär Jena OHG (Stand: März 2024)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er  als Besteller dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Jeder Besteller ist verpflichtet, jegliche buchungsrelevanten Informationen und diese AGB an den Kunden weiterzuleiten.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach 3 Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden oder Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.

5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.

7. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

9. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbaren Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Halbpension und 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

5. Stornierungsgebühren Hotelzimmer: Stornierungsgebühren Hotelzimmer im Kontingent:

bis 2 Tage vor Anreise ->  80 % bis 21 Tage vor Anreise -> 100 %

14 bis 3 Tage vor Anreise -> 50 % 29 bis 22 Tage vor Anreise -> 80 %

bis 15 Tage vor Anreise -> kostenfrei bis 30 Tage vor Anreise -> kostenfrei

der Übernachtungskosten.

 

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III. Nr. 8. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I. Nr. 2 vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht unter Klausel VII. Nr. 2. fallen und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.

5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 3.500,00 EURO. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu dem Betrag von 800,00 EURO. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EURO im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Hotel Anzeige macht.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht, außer wenn das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

7. Weckaufträge werden vom Hotel nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

VIII. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

Gesetzliche Grundlage der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Dateien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bundesmeldegesetzes. Im Rahmen der Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen. Personenbezogene Daten werden lediglich zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrages genutzt. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden. Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, den Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung zu erhalten. Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Haus.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – der Sitz des Hotels. Sofern der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor  einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bewirtungsvertrag des Hotel Schwarzer Bär Jena OHG (Stand: Juli 2021)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bewirtungsverträge und für alle Vorbestellungen mit gastronomischer Versorgung, die in den Räumlichkeiten unseres Hauses stattfinden.

2. Sie gelten weiterhin für alle dem Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen unseres Hauses, auch außer Haus.

3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsschluss und Vertragsinhalt; Verjährung

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Antrag des Auftraggebers durch unser Haus als Auftragnehmer angenommen wird. Unserem Haus steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind unser Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, so hat er dies offenzulegen und den Kunden hierbei zu benennen. Der Dritte haftet als Besteller unserem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Bewirtungsvertrag. Jeder Besteller ist verpflichtet, jegliche buchungsrelevanten Informationen und diese AGB an den Kunden weiterzuleiten.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach 3 Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Hauses beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die vereinbarten Preise für Leistungen in unserem Haus sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und das Bedienungsgeld. Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Umsatzsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate, so behält sich unser Haus das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise oder Lohnkosten vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren.

2. Rechnungen unseres Hauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig und in bar, mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen, soweit keine andere Vereinbarung im Vorfeld schriftlich getroffen wurde. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.

3. Unser Haus verpflichtet sich die gebuchten Plätze bzw. die gebuchte Leistung gemäß dieser AGB zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme und der Bezahlung der gebuchten Plätze bzw. der gebuchten Leistung. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen unseres Hauses an Dritte.

4. Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den gebuchten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung durch unser Haus. Bei Nichterscheinen werden die reservierten Plätze nach 30 Minuten freigegeben; es besteht dann kein Anspruch des Kunden mehr.

5. Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, ist die Unter- oder Weitervermietung ohne schriftliche Zustimmung unseres Hauses ausgeschlossen.

6. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden wie Musikkapellen, Künstler,

Dekorationsaufwand, Menükarten und dergleichen werden extra berechnet. Die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen wird in der Höhe gegenüber dem Kunden geltend gemacht, in der sie unserem Haus gegenüber in Rechnung gestellt werden.

7. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter (= Kunde) entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Kunden als Veranstalter. Unser Haus kann hierüber vom Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen.

8. Das Anbringen von Dekorationsmaterial, sonstigen Gegenständen, Musik- und Kommunikationstechnik darf nur in Absprache mit unserem Haus stattfinden. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass eingebrachte Dekorations- und Arbeitsmaterialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Unser Haus ist berechtig hierüber einen Nachweis zu verlangen.

9. Die mitgebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist unser Haus berechtigt die Entfernung und Einlagerung auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

10. Wir benötigen mindestens 72 Stunden vor der Veranstaltung eine Mitteilung (per Post, Telefax oder

E-Mail) über die genaue Teilnehmerzahl, wobei hier Abweichungen von 5% von unserem Haus akzeptiert werden. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der Mit-teilung in unserem Haus maßgebend. Nach Verstreichen der Frist behält sich unser Haus vor, pro Gast und Reservierung eine Umsatzgarantie zu erheben. In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach der Zahl der gebuchten Teilnehmer sowie nach dem in der schriftlichen Reservierungsbestätigung festgelegten Menüpreis. Sollte keine schriftliche Reservierungsbestätigung vorliegen richtet sich die Vergütung nach der Zahl der gebuchten Teilnehmer sowie nach dem tagesaktuellen Preis.

Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass unserem Haus kein Schaden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist.

11. Unser Haus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

Die Vorauszahlung wird nach der Veranstaltung auf die Rechnungssumme angerechnet. Der Restbetrag ist nach Ende der Veranstaltung und Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Wird die Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht fristgerecht geleistet, steht unserem Haus ein Rücktrittsrecht zu.

12. Eine Debitorenrechnung ist nur mit einer vorherigen schriftlichen Kostenübernahmebestätigung und mit genauer Rechnungsanschrift möglich.

13. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

14. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung unseres Hauses aufrechnen.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen unseres Hauses

1. Stornierungen haben in Textform zu erfolgen.

2. Im Falle einer Stornierung des Vertrages hat unser Haus Anspruch auf angemessene Entschädigung. Unser Haus hat hierbei die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen.

Die Entschädigungspauschale ergibt sich wie folgt:

Stornierungstag

Fällige Vergütung

bis 11 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin

keine Vergütung

10 bis 3 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin

Gesamtsumme

lt. Auftragsbestätigung ab-züglich 20% für ersparte Aufwendungen

Weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin

Gesamtsumme

lt.  Auftragsbestätigung/Vertrag

3. Sofern unser Haus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die durch unser Haus zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen sowie dessen, was unser Haus durch anderweitige Vergabe der Plätze erwirbt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass unserem Haus kein Schaden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

V. Rücktritt unseres Hauses

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt wurde, ist unser Haus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von unserem Hause gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist unser Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist unser Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von unserem Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich unseres Hauses zuzurechnen ist;
  • Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Veranstaltung) gebucht werden.

4. Unser Haus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Beschädigungen an Gebäude oder Inventar, die durch seine Mitarbeiter,  Veranstaltungs-besucher und -teilnehmer, sonstige Dritte aus seinem Bereich, durch den Kunden selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

VII. Haftung unseres Hauses

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen unseres Hauses auftreten, wird sich unser Haus auf Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Unser Haus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht unter VII. 2. fallen und die durch leicht fahrlässiges Verhalten unseres Hauses, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet unser Haus nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Unser Haus haftet nicht für Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände des Auftraggebers.

5. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen. Unser Haus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

 

VIII. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

Gesetzliche Grundlage der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Dateien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes. Im Rahmen der Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen. Personenbezogene Daten werden lediglich zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrages genutzt. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden. Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, den Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung zu erhalten. Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Haus.

 

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz unseres Hauses.

3. Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner unseres Hauses Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz unseres Hauses. Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Hauses.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Im Übrigen verweisen wir auf die seit dem 25. Mai 2018 geltende DSGVO.